Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit
Das Autoradio ist als Zweitgerät nur dann gebührenbefreit, wenn das Fahrzeug nachweislich nur dem Privatgebrauch dient.
Sobald das Auto auch zu Geschäftszwecken genutzt wird, sind GEZ Gebühren zu entrichten. Auch wenn das Auto zur Werbung in eigener Sache genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden.