Fallbeispiel: Gebühren für das Zweitradio
Wie ist die Rechtslage für Zweitradios ?
Ein Selbstständiger muss für das Autoradio Rundfunkgebühren zahlen. Ein Zahnarzt mit Wohnsitz in Mainz und eigener Praxis in Hessen muss laut dem Urteil deshalb rückwirkend Gebühren an den SWR nachzahlen (Aktenzeichen: 4 K 1116/08.MZ). Der Arzt hatte sich gegen den Bescheid gewehrt und argumentiert, er nutze sein Auto nur für private Zwecke. Daher müsse er wie ein angestellter Arbeitnehmer nicht für das Autoradio zahlen, da er bereits mit einem anderen Rundfunkgerät angemeldet sei. Das sahen die Richter anders.