Autoradio gestohlen: zahlt die Kfz-Versicherung?
Ein Horrorszenario für jeden Autobesitzer: man kommt nichts Böses ahnend zum Parkplatz und findet seinen Wagen aufgebrochen vor. Das nagelneue MP3-Radio wurde gewaltsam aus der Halterung gerissen und entwendet. Besonders bei neuwertigen und teuren Anlagen ein herber Verlust. Glücklich schätzen kann sich in einem solchen Fall, wer eine gute Kfz-Versicherung besitzt. Doch zahlt die Autoversicherung überhaupt für derartige Schäden?
Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 50.000 Fahrzeuge gestohlen und weitere 350.000 aufgebrochen. Insgesamt belaufen sich die dadurch entstandenen Schäden auf mehr als 186 Millionen Euro. Diebstahlschäden an Fahrzeugen können oft ganz schön teuer werden. Doch die Autoversicherung ersetzt die entstandenen Schäden in der Regel. Sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung übernimmt Einbruchs- und Diebstahlschäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Auch wenn das Autoradio nicht entwendet, sondern lediglich beschädigt wurde, deckt die Autoversicherung in der Regel die Schäden ab. Jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Versicherung den Schaden zahlt. Diese können sich je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden. Ein Kfz Versicherung Vergleich gibt Aufschluss darüber, unter welchen Bedingungen Diebstahlschäden bei verschiedenen Unternehmen abgedeckt werden.
Was ist genau versichert?
Die Kfz-Versicherung bezieht sich nicht nur auf das Fahrzeug selbst, sondern ebenfalls auf Teile das Wagens, wenn diese am Auto befestigt sind. Ist das Autoradio in das Fahrzeug eingebaut, so wird es als Teil des Wagens angesehen und automatisch mitversichert. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass das Radio und andere Teile “unter Verschluss verwahrt” werden, wie zum Beispiel im Handschuhfach.
Was im Schadensfall zu tun ist
Wer beim Betreten des Parkplatzes den Diebstahl bemerkt, sollte so schnell wie möglich die Polizei und seine Versicherung verständigen, idealerweise noch am selben Tag. Sind Fahrzeugteile wie beispielsweise das Autoradio gestohlen worden, müssen de Kaufbelege dafür gemeinsam mit der polizeilichen Anzeigebestätigung an das Versicherungsunternehmen gesendet werden. Die finanzielle Entschädigung erhält der bestohlene Fahrzeughalter von seiner Versicherung meist nach Ablauf einer gewissen Frist. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen einen Monat nachdem der Schaden gemeldet wurde.
Wird das komplette Fahrzeug entwendet, muss der Pkw-Besitzer seiner Versicherung nachweisen, dass der Wagen verschlossen abgestellt war. Nach Möglichkeit sollte dies durch Zeugenaussagen bestätigt werden. Beim Fahrzeugdiebstahl gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat. Taucht der Wagen innerhalb eines Monats nach seinem Diebstahl nicht wieder auf, zahlt die Versicherung die Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Das Versicherungsunternehmen zahlt bei Diebstahl den so genannten Wiederbeschaffungswert des Wagens oder der Fahrzeugteile. Wichtig: der Wiederbeschaffungswert ist nicht mit dem Neupreis identisch, sondern es handelt sich hierbei um den marktüblichen Preis, den der Fahrzeughalter zum Zeitpunkt des Diebstahls für das gestohlene Fahrzeugteil erhalten hätte. Wird zum Beispiel ein für 2.000 Euro gekauftes MP3-Radio entwendet, dann erhält der Bestohlene möglicherweise lediglich 800 Euro als Entschädigung, wenn sich der Wiederbeschaffungswert zum Diebstahlszeitpunkt auf diesen Wert belief. Der Wiederbeschaffungswert wird in den meisten Fällen von Sachverständigen ermittelt.